Notarielle Tätigkeitsgebiete

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Dabei werden sie regelmäßig auch beratend und betreuend tätig. Sie sind zur Unabhängigkeit und Neutralität verpflichtet.

 

In Niedersachsen gilt das Anwaltsnotariat. Hier üben die Notarinnen und Notare ihr Amt neben dem Beruf als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus.

 

Zum Notar darf nur bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist.
Zum Anwaltsnotar soll u.a. nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber rechtsanwaltlich tätig war, (…) die notarielle Fachprüfung bestanden hat und jährlich mindestens 15 Zeitstunden an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilgenommen hat. (…) Die Bestellung zum Anwaltsnotar setzt zudem eine hinreichende Vertrautheit mit der notariellen Berufspraxis voraus (Quelle: Bundesnotarordnung).

 

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notars gehört die Beratung und Beurkundung von z.B. folgenden Rechtsgeschäften:

  • Immobilienkaufverträgen
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Erbbaurechtsbestellungen
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechten
  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheinanträge und Ausschlagung von Erbschaften
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
  • Eintragung von Lebenspartnerschaften
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen
  • Vollmachten
  • ...

 

Häufige Anliegen aus der Beratungspraxis eines Notars:

  • Wir möchten ein Baugrundstück erwerben. 
  • Wir wollen unser Erbe frühzeitig regeln. 
  • Wir wollen uns scheiden lassen und wünschen eine Trennungsvereinbarung.
  • Ich möchte auf meinen Erb- und Pflichtteilsanspruch verzichten. 
  • Wir beabsichtigen, eine GmbH zu gründen.
  • Wir möchten eine Vorsorgevollmacht erteilen.
  • Meine Unterschrift muss beglaubigt werden.
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